Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt
Zuständige Behörde
57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81-2400
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
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Ansprechpartner
Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkichen
Fax: 02681/81 2400
E-Mail: nicolas.radmer@kreis-ak.de
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Sachbearbeiter
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
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E-Mail: jonas.moehrke@kreis-ak.de
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57610 Altenkirchen
Fax: 02681/81 2400
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Grundsicherung und HLU
beschreibung
Existenzsichernde Leistungen werden von der Kreisverwaltung Altenkirchen nach dem SGB XII gewährt. Diese umfassen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 27 ff SGB XII und
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach den §§ 41 ff SGB XII.
Die Kreisverwaltung übernimmt die existenzsichernden Leistungen unter der folgenden Voraussetzung:
Sie erhalten Eingliederungshilfe durch die Kreisverwaltung Altenkirchen.
Die Eingliederungshilfe-Leistungen umfassen Ihre persönliche Betreuung, Förderung und Unterstützung. Darunter fallen zum Beispiel die Unterbringung in einer besonderen Wohnform, ambulante Betreuung, Beschaffung eines Arbeitsplatzes in einer Werkstatt für behinderte Menschen und andere.
Wenn Sie Eingliederungshilfeleistungen erhalten wollen oder erhalten können Sie auch existenzsichernde Leistungen bei der Kreisverwatlung Altenkirchen beantragen.
Wenn Sie keine Eingliederungshilfe erhalten oder erhalten wollen, sondern nur existenzsichernde Leistungen, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung der Gemeinde, in der Sie leben.
rechtsgrundlagen
notwendige unterlagen
- aktuelle fachärztliche Unterlagen über Art und Schwere der Behinderung, sofern Sie gleichzeitig erstmals Eingliederungshilfe beantragen
- Schwerbehindertenausweis und/oder Bescheid hierzu
- Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad
- Vollmach oder Betreuungsurkunde (falls vorhanden)
- Einkommensunterlagen
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- aktuelle Versicherungsscheine / -policen über Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Bausparverträge et cetera
- Sparbücher, Angaben über Bargeld oder sonstiges Vermögen
- notarielle Verträge (z.B. Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Übergabeverträge)
- Steueridentifikationsnummer, welche Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt wurde (Bitte beachten: Hier ist nicht die Steuernummer gemeint!)
Sollte Ihnen die Steueridentifikationsnummer nicht bekannt sein, besteht die Möglichkeit, diese bei der örtlichen Verbandsgemeindeverwaltung anzufordern. - nur bei Hausbesitz: Lageplan, Grundrisszeichnungen, Wohnfläche
- Mietvertrag